Befahrensregelung des Schäferhauser Sees

Der SMC Wendlingen e.V. teilt sich den Schäferhauser See im Wesentlichen mit dem ortansässigen
Fischerverein Wendlingen. Bedingt durch die unterschiedlichen Interessen der jeweiligen Gruppen
ergibt sich folgende Befahrensregelung:

  • Es sind nur die Deutschland für Schiffe und Fahrzeuge erlaubten Frequenzen und Kanäle zugelassen (Gilt auch für 35 Mhz Anlagen!)
  • Es sind nur Modellboote erlaubt
  • Rennboote mit Verbrennermotoren sind verboten
  • (Elektro) Rennboote werden sowohl wegen der Geräuschentwicklung als auch wegen der vom Anglerverein eingesetzten Fische nicht gerne gesehen
  • Das Fahrgebiet umfasst ca. 2/3 des Sees bis auf eine Linie in Höhe der Insel (s. Zeichnung)
  • Das Befahren des Kanals zwischen Insel und Ufer ist nicht gestattet, da sich hier die Laichplätze der Fische befinden
  • Generell sollten 2 m Abstand vom Ufer gehalten werden. Dieses betrifft besonders die unserem Gelände gegenüberliegende Seite ab Höhe der Halbinsel
  • Das Befahren des Sees mit Schiffsmodellen ist grundsätzlich jeden Tag von 10-18 Uhr erlaubt
  • Am 1.Septemberwochenende kein Fahrbetrieb Samstags ganztägig sowie am Sonntag bis 13:00 Uhr („Königsfischen“ des Anglervereins)
  • Vor 10 und nach 18 Uhr Fahrbetrieb nur in der Bucht vor dem Vereinsheim (Kernzone)
  • Beim Befahren sollte insbesondere auf der dem Gelände gegenüberliegenden Seite auf dort sitzende Angler Rücksicht genommen werden

Karte